Vorvertragliche Informationspflicht
gemäß europ. Pauschalreise-Richtlinie 2015/2302ff. und § 3 Art. 250 EGBGB

1. Veranstalter:

Classic-Car-Events Touristik GmbH
vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Thomas Schlott
Amtsgericht Köln, HRB 87317 * USt.-ID: DE 305 538 592

Anschrift/Kontakt:
Dünnwalder Weg 28
51467 Bergisch Gladbach
Tel: 02202 / 293 48 74 * info@classic-car-events.de

2. Voraussetzungen für eine Reise-Teilnahme

a. Eine Teilnahme ist nur möglich mit einem Oldtimer-Fahrzeug.

Zur Teilnahme an einer Reise berechtigt sind nur Fahrzeuge mit einer deutschen H-Zulassung oder einem Mindestalter von 30 Jahren. Hiervon zugelassene Ausnahmen: Wenn die Herstellung der Baureihe und des Typs des gemeldeten Fahrzeuges bereits vor 30 Jahren begonnen wurde, sind auch jüngere Fahrzeuge zugelassen. Beispiele: Mercedes Typ W107, Jaguar XJ-Serie, Porsche 911 luftgekühlt, Morgan 4+4 usw.

Die Teilnahme an der Veranstaltung mit einem anderen als in der Anmeldung/Buchungsbestätigung bezeichneten Fahrzeug ist unzulässig, es sei denn, dieses Fahrzeug entspricht der für die jeweilige Veranstaltung ausgeschriebenen Baujahresbegrenzung oder der Veranstalter hat rechtzeitig vor der Veranstaltung ausnahmsweise seine schriftliche Zustimmung erteilt. Ein Zuwiderhandeln gilt als grober Vertragsverstoß und berechtigt den Veranstalter zur fristlosen Kündigung des Reiseveranstaltungsvertrages mit der Folge eines sofortigen Teilnahmeausschlusses. Der Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen verbleibt in einem solchen Falle als Schadensersatz beim Veranstalter, es sei denn, der Besteller/Teilnehmer weist nach, dass im Zusammenhang mit der Kündigung des Reiseveranstaltungsvertrages keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.

b. Ferner muss das Fahrzeug in einem der StVO entsprechenden, technischeinwandfreien Zustand sein, sowie ausreichend EU-gesetzlich zugelassen und versichert sein. Es gilt stets die StVO des jeweiligen Landes in dem die Veranstaltung stattfindet.

c. Alle Reisenden müssen persönlich und gesundheitlich zum Antritt der Reise in der Lage sein. Die Reise ist für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.

d. Der Besteller und seine Begleitpersonen/Beifahrer nehmen auf eigene Gefahr an der Reise teil und tragen die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen selbst oder ihren Fahrzeugen verursachten Schäden.

e. Alle an der Reise teilnehmenden Personen müssen bedingungslos über einen amtlich bestätigten, vollständigen Impfschutz gegen das Corona-Virus verfügen oder eine entsprechende gültige Bescheinigung über eine Corona-Genesung vorlegen.

f. Alle Reisenden müssen über einen Reisepass/Personalausweis verfügen, der bei Reiseantritt noch mind. 6 Monate Gültigkeit hat, sowie bei Reiseantritt im Besitz eines gültigen, EU-Führerscheins für PKW sein.

g. Für diese Reise gilt eine Mindest-Teilnehmerzahl von 20 Personen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Reise bei Nichterreichen der Mindest-Teilnehmerzahl abzusagen. In einem solchen Falle erfolgt volle Rückerstattung des bislang eingezahlten Reisepreises an den Reisenden, ohne dass dadurch ein zusätzlicher Anspruch auf Schadensersatz durch den Reisenden an den Veranstalter besteht/entsteht.

Wird die Reise auf Grund einer Reisewarnung des deutschen Auswärtigen Amtes abgesagt, erfolgt Erstattung des Reisepreises auf Grundlage des deutschen Reiserechtes.

3. Eigenschaften der Reise / Reisebedingungen

a. Die Reise wird ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt

b. Die Angaben für

• Bestimmungsort/-orte sowie die genaue Reiseroute und Programmablauf
• Ort, Tag und Zeit des Beginns der Reise und/oder An- und Abreise
• Unterkünfte und Mahlzeiten
• Besichtigungen, Ausflüge, Rahmenprogramm
• Reisepreis und Reiseleistungen

sind im Detail dem Reiseprogramm, Hotelbeschreibung und den Reisebedingungen zu entnehmen, die Bestandteil dieser vorvertraglichen Informationspflicht ist.

c. Kurzfristige, organisatorisch notwendige, oder durch höhere Gewalt und/oder Streik bedingte Änderungen sind grundsätzlich möglich und begründen bei gleichwertigem Ersatz keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Nachweisliche Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

4. Reiserücktritt / Stornierung

Der Reisende hat das Recht vor Reisebeginn ohne Angabe von Gründen, jedoch gegen Zahlung einer Entschädigungspauschale von der Reise zurückzutreten. Die diesbezüglichen Fristen für den Rücktritt und die sich daraus ergebenden Sätze der Entschädigungspauschale sind im Detail der beigefügten Reisebedingungen zu entnehmen, die Bestandteil dieser vorvertraglichen Informationspflicht ist.

In Bezug auf die pauschalisierten Sätze der Entschädigung im Stornierungsfall wird dem Reisenden ausdrücklich das Recht des Nachweises eingeräumt, dass ein wesentlich niedriger Schaden als die Pauschale entstanden ist.

5. Reiserücktritts- und/oder –Abbruchversicherung

Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiskostenrücktritts- und Abbruchversicherung. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen legt der Veranstalter dem Reisenden mit Aushändigung der Buchungsbestätigung eine Sofort-Police einer solchen Versicherung bei, deren Abschluss für den Reisenden jedoch freiwillig ist.

6. Reisepreis-Sicherungsschein gem. § 651k BGB

Der Veranstalter händigt für alle Reisenden mit dem Versand der Buchungsbestätigung und Zahlungsaufforderung einen Reisepreis-Sicherungsschein der R+V Versicherung aus, welche im Falle einer Insolvenz des Veranstalters die durch den Reisenden an den Veranstalter bereits geleisteten Zahlungen des Reisepreises absichert und diese dem Reisenden von der Versicherung nach den gesetzl. Vorschriften erstattet werden.

7. DSGVO / Nutzung von Bildrechten

Gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die persönlichen Daten des Bestellers und aller Reisenden vom Veranstalter zur Verarbeitung des Reiseantrages und/oder Erstellung der Buchungsbestätigung und Reiseunterlagen gespeichert, sowie auch zu Werbezwecken ausschließlich in eigener Sache verwendet, jedoch nicht an Dritte weitergegeben.

Es wird diesbezüglich im Detail auf die Datenschutzverordnung des Veranstalters verwiesen, welche auf der webseite www.classic-car-events.de im Impressum online eingesehen werden kann, oder auf Wunsch des Reisenden ihm jederzeit als PDF-Dokument per email oder Briefpost zugeschickt wird.

Auf der Veranstaltung vom Veranstalter selbst allgemein in der Öffentlichkeit angefertigte Fotos, welche die allgemeine Atmosphäre der Veranstaltung widerspiegeln, können vom Veranstalter für werbliche Zwecke in Prospekten und dem Internetauftritt verwendet werden. Der Besteller/Reisende erteilt dazu seine ausdrückliche Zustimmung.

Der Besteller/Reisende hat das Recht, dieser Datenverarbeitung oder der Nutzung von Bildrechten jederzeit zu widersprechen. Der Widerspruch muss dazu in jedem Falle schriftlich per Briefpost als Einschreiben an den Veranstalter gerichtet werden. Die Nachweispflicht zum Eingang eines Widerspruchs liegt beim Reisenden.

8. Widerruf

Der Reisende hat das Recht, einen Reiseantrag/eine gebuchte Reise binnen 14 Tagen ab Zugang beim Veranstalter ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich per eMail, Fax, oder Briefpost beim Veranstalter erfolgen.

Zur Wahrung der Frist zählt das Datum des Eingangs beim Veranstalter – das Risiko der zeitlichen Zustellung beim Veranstalter trägt der Widerrufende. Der Widerrufende ist für die fristgerechte Zustellung beim Veranstalter nachweispflichtig.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser vorvertraglichen Informationspflicht unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Unterzeichnung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die übrige Wirksamkeit des Dokumentes als solches im Übrigen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen dem Sinn der gesetzgeberischen Zielsetzung am nächsten kommen, sowie die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich das Dokument als lückenhaft erweist.

10. Gerichtsstand

für jegliche juristische Auseinandersetzungen zwischen Reisenden und dem Veranstalter gilt als Gerichtsstand Köln als vereinbart

Die oben genannten Informationspflichten nach der Europäischen Pauschalreise-Richtlinie habe ich VOR der Abgabe eines Reiseantrages/einer Reisebuchung gelesen, verstanden und zur Kenntnis genommen: